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Grottaglie Fame festival, 2009. © BLU. www.blublu.org/
23.11.2010

Quecksilber könnte Kohlekraftwerke stoppen

Neue Kohlekraftwerke in Deutschland?

Die Energiekonzerne bauen oder planen 22 neue Kohlekraftwerke in Deutschland. Nicht wenige davon könnten aufgrund ihrer Emissionen von Quecksilber nicht genehmigungsfähig sein.

 

Diesen Schluss zieht die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem Rechtsgutachten, das sie bei zwei Leipziger und Hallenser Juristen in Auftrag gegeben hatte. Dreh- und Angelpunkt ist europäisches Recht – insbesondere die EU-Wasserrahmenrichtlinie, der zufolge der Eintrag gefährlicher Stoffe zurückgefahren und bis 2028 vollständig und ausnahmslos beendet werden muss.

 

Jedes Kohlekraftwerk gibt pro Jahr einige Hundert Kilogramm Quecksilber über die Schornsteine und über Abwasser aus der Rauchgaswäsche an die Umwelt ab. Diese Emissionen seien mit dem auch in Deutschland geltenden Recht nicht vereinbar, erklärt Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Verantwortlichen müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie mit ihren Investitionen in Quecksilber emittierende Anlagen ein hohes rechtliches und damit auch ökonomisches Risiko eingehen.“

 

Bei allen Bemühungen um den Klimaschutz und die Drosselung der Kohlendioxidemissionen wirkt es seltsam, dass derzeit überhaupt zehn Kohlekraftwerke gebaut werden und weitere zwölf in Planung sind. Der Grund: Schon die letzte Bundesregierung hielt es für angemessen, dass auch künftig 40 Prozent des deutschen Stroms aus Kohlekraftwerken kommen sollen, und verwies auf die bessere Effizienz und geringere Umweltbelastung moderner Kraftwerke. Wer in solche Anlagen investiert, wird sogar bei der Einräumung von Emissionsrechten belohnt.

 

Umweltverbände halten die Errichtung neuer Kohlekraftwerke mit Laufzeiten von 40 Jahren und mehr dagegen für einen Irrweg. Längst gehen sie nicht mehr allein auf politischer, sondern zunehmend auch auf juristischer Ebene gegen entsprechende Baugenehmigungen vor. In Nordrhein-Westfalen hatte dies erst kürzlich eine umstrittene Gesetzesänderung nach sich gezogen, mit der die Landesregierung unter Jürgen Rüttgers nachträglich den Bau eines Steinkohlekraftwerks in Datteln ermöglichen wollte.

 

Nach Ansicht der DUH sind beispielsweise zwei in Brunsbüttel geplante Kraftwerke aufgrund des zu erwartenden Quecksilbereintrags in Elbe und Nordsee nicht genehmigungsfähig. Man gehe davon aus, „dass die Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein bei ihrer Entscheidung zu den beantragen Kohlekraftwerken die bindenden europarechtlichen Vorgaben beachten werden“, so der Verband. Vorsorglich hat man den zuständigen Behörden eine Kopie des Gutachtens zukommen lassen.

Text: Carsten Meinke

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